Allgemeine Geschäftsbedingungen von Möbellifter.de
Die Firma Möbellifter.de / Inhaber Roman Hammel, Karl- Marx- Str. 11, 68519 Viernheim (nachfolgend AN / Auftragnehmer genannt) führt die ihm erteilten Aufträge nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.
1. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Bereitstellung von Möbelliften mit Personal zum Zwecke der Hilfestellung bei Umzügen, Lieferungen von Handelsgütern, Gewerblichen Umzügen sowie Verlegungen von Betriebs- und Verwaltungssitzen, etc. Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Transport von Umzugsgütern / Handelswaren außerhalb des Bereiches des Möbelliftes. Ein Transport von Möbeln / Umzugsgütern / Handelsgütern oder in der Art ähnlichen Materialien durch den Bediener des Möbelliftes ist nur im Bereich des Möbelwagens zulässig. Die Bedienung des Möbelliftes ist alleine dem AN oder seiner direkt gesandten Erfüllungsgehilfen vorbehalten. Das Sichern der zu transportierenden Güter gehört zu den Obliegenheiten des Kunden und muss werden vom AN noch seiner Erfüllungsgehilfen kontrolliert werden.
2. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
2.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem AN und dem Vertragspartner (im weiteren AG / Auftraggeber genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anfrage/Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 2.2 Die AG sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB). Verbraucher sind natürliche Personen, die Waren oder Dienstleistungen zu ihren eigenen privaten Bedürfnissen käuflich erwerben (vgl. § 13 BGB). 2.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegenüber dem Anbieter abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. 3.2 Der Vertrag kann folgendermaßen Zustandekommen, entweder durch:
(a) Absenden des Anfrageformulars auf der Internetseite des Anbieters. Daraufhin erhält der AG ein Angebot, das er entweder per Email, Fax oder Brief durch seine Unterschrift akzeptiert. Der AN ist nur 3 Wochen an sein Angebot gebunden. Damit ein Vertrag zustande kommt, muss der AG innerhalb von 3 Wochen das Angebot des AN schriftlich bestätigen. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den AN kommt der Vertrag zustande.
(b) Absenden des Bestellungsformulars auf der Internetseite des AN. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den AN kommt der Vertrag zustande.
(c) Anfrage per Telefon/Fax/Brief/Email. Erhält der AG daraufhin ein Angebot des AN, muss der Vertragspartner innerhalb von 4 Wochen das Angebot des AN schriftlich bestätigen. Der AN ist nur 4 Wochen an sein Angebot gebunden. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den AN kommt der Vertrag zustande. 3.3 Die Auftragserteilung durch den AG, sowie die Auftragsbestätigung des AN bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung des AN. Mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
4. Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S.1 BGB i.V. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Möbellifter.de Inh.: Roman Hammel Karl-Marx-Str. 11 D-68519 Viernheim Fax: 06204/9861218 E-Mail: info@moebellifter.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
5. Mietzeit / Bereitstellungszeit
5.1 Die Bereitstellungszeit wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nach Paketpreisen, nach Stunden oder Tagen berechnet. 5.2 8 Stunden gelten als ein Tag. 5.3 Die Bereitstellungszeit beginnt mit der vereinbarten Uhrzeit des vereinbarten Tages und der Anlieferung des Möbelliftes durch den AN am den Erfüllungsort der Leistung welcher in der Auftragsbestätigung genannt ist und endet am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit mit nach dem Abbau des Möbelliftes am Erfüllungsort. Es zählen auch angebrochene Stunden, welche im halb Stunden Takt abgerechnet werden. Anfahrtszeiten und Anfahrtskilometer werden, wenn nicht oder nicht vollständig mit einem Paketpreis abgedeckt, dem AG separat in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für Fahrzeit und Entfernung ist immer der Sitz des AN. 5.4 Werden Vertragsgegenstände / Möbellifte an dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Tag von dem Vertragspartner nicht eingesetzt (weil z.B. eine Liftstellung aus baulichen Gründen nicht möglich ist oder der Vertragspartner es versäumt hat, eine Parkverbotszone einzurichten, einen falschen Vertragsgegenstand bestellt) oder ist der Vertragspartner nicht am vereinbarten Ort oder zur vereinbarten Uhrzeit nicht zu erreichen, so haftet er für den Mietausfall. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, über die Vertragsgegenstände anderweitig zu verfügen. 5.5 Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere, Montagetätigkeiten, Trage – und Helfertätigkeiten anders als die Bedienung des Möbelliftes während der vereinbarten Bereitstellungszeit erfolgt gegen gesondertes Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarungen bzw. der aktuellen Preisliste. 5.6 Bereitstellungsverlängerungen der einst geplanten oder vereinbarten Laufzeit müssen angemeldet und vom AN genehmigt und akzeptiert werden. 5.7 Verlängert sich die vereinbarte Mietzeit aufgrund Verschuldens (ohne Genehmigung des AN) des AG, hat dieser dem AN auch den ihm daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, z.B. infolge unmöglicher Anschlussbereitstellungen des sich mit dem im Verzug befindenden Vertragsobjekts. 5.8 Sind Paketpreise mit Inklusivstunden (Bereitstellungszeit) vereinbart und ist die Bereitstellungszeit des Liftes geringer als die der vereinbarten Inklusivstunden des gebuchten Paketes, erfolgt keine Anrechnung bzw. Minderung des vereinbarten Paketpreises. Paketpreise sind immer vollumfänglich zu Zahlen. 5.9 Wartezeiten die die Bereitstellung des Liftes verzögern, werden der vereinbarten Bereitstellungszeit (bei Paketpreisen) zugerechnet. Ansonsten zählen Wartezeiten wie Bereitstellungszeiten und werden vollumfänglich Abgerechnet und gehen zu Lasten des AG.
6. Preise
6.1 Soweit nicht individuell andere Preise vereinbart worden sind, gelten für die Erfüllung der Dienstleistung die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle angegebenen Preise sind Brutto Preise in EUR incl. 19 USt., es sei denn, es wird ausdrücklich auf den Netto-Preis ohne die gültige USt. verwiesen. 6.2 Geringere, als die in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preise, können wirksam nur durch Textform vereinbart werden; dies gilt ebenso für Nachlässe (Rabatte, Skonti). 6.3 Wenn zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, dass der Anbieter die Lieferung und Aufstellung, wie auch An- und Abbau und Rücktransport durchführt, und diese nicht durch einen gesonderten Paketpreis abgedeckt sind, werden die Kosten dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind, ist die Zahlung des vereinbarten Entgeltes für die erbrachte Dienstleistung bei Ende der Erfüllung Bar sofort ohne Abzug von Skonto oder Rabatten fällig und Bar zu Zahlen. Auf Absprache ist auch ein Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte möglich. Der AN ist auch berechtigt das fällige Entgelt vorab der Erbringung der Dienstleistung einzufordern. Ist der Auftraggeber nicht willens oder in der Lage das vereinbarte Entgelt vor Erbringung des Dienstleistung zu Zahlen, so kann der AN die Erbringung der Dienstleistung verweigern. Einen, dem AG durch Zahlungsverweigerung vorab, entstehenden Schaden trägt dieser zu vollen Lasten selbst. Ein Schadenersatz, der aus der Verweigerung der Dienstleistung durch de AN entstehen kann, ist ausgeschlossen. 7.2 Der AN kann bei längerer Vertragsdauer die vereinbarten Entgelte jeweils für den vereinbarten Mietzeitraum fordern. 7.3 Wird die Erbringung der Dienstleistung über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus in beiderseitigem Einverständnis verlängert, so kann der AN das Entgelt für die Dauer der Vertragsverlängerung im Voraus verlangen. 7.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der AG in Verzug. Der AN behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Bestehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG, wobei es unerheblich ist, ob diese Zweifel bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben oder erst später eingetreten sind, ist der AN berechtigt, Vorschüsse bis zur Höhe des Gesamtauftragswertes zu verlangen. 7.5 Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nicht. 7.6 Desgleichen hat sich der AG um alle behördlichen Voraussetzungen, Genehmigungen, sowie Versicherungen zu kümmern. 7.7 Dem AG stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
8. Zahlungsart
8.1 Die Zahlung kann per Vorkasse oder per Rechnung vorgenommen werden.
a) Vorkasse
Der AG erhält vom AN eine Bestellbestätigungs-E-Mail. In dieser sind die Bankdaten und der Verwendungszweck angegeben. Der AG überweist den in der Bestellbestätigungs-E-Mail oder Bestellbestätigungs-Fax angegebenen Betrag an die dort ebenso angegebene Bankverbindung unter Angabe des Verwendungszwecks.
b) Rechnung
Nach Erhalt der Rechnung hat der AG den in der Rechnung angegebenen Betrag ohne Abzüge auf das ebenfalls in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters in der dort angegebenen Zeit zu überweisen. 8.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels und der dort angegebenen Zahlungsart auf das dort angegebene Konto des AN zu überweisen.
9. der AG ist verpflichtet,
das Transportgut fachgerecht für den Transport mit dem Möbellift zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der AN bzw. die gesandten Erfüllungsgehilfen nicht verpflichtet.
10. Gebrauch der Mietsache, Eigentumsvorbehalt
10.1 Der AG hat den Vertragsgegenstand nach den vereinbarten Nutzungsbedingungen zu benutzen und entsprechend den Bedienungsanweisungen und den bedienen zu lassen. Die Anweisungen des Anbieters sind zu befolgen. Verstöße hiergegen berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Anbieter behält sich in diesen Fällen Schadensersatzansprüche vor. 10.2 Der AG ist verpflichtet, Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass der Vertragsgegenstand nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt ist. 10.3 Die Benutzung eines beschädigten bzw. in nicht betriebssicherem Zustand befindlichen Vertragsgegenstandes ist nicht zulässig. Der Vertragsgegenstand darf weder vom AG noch von einer dritten Person repariert werden. 10.4 Die Vertragsgegenstände bleiben Eigentum des Anbieters. 10.5 Eine Vermietung an Dritte durch den AG ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Erlaubnis des AN. 10.6 Die Verbringung der Vertragsgegenstände außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ohne schriftliche Erlaubnis des AN untersagt. 10.7 Jegliche Veränderung an den Vertragsgegenständen sind dem AG untersagt. 10.8 Der AG hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen. 10.9 Der AG hat für den ordnungsgemäßen Gebrauch dafür zu sorgen, dass eine ebenerdige, geeignete und ordnungsgemäße Wegbefestigung vorhanden ist. Dies gilt sowohl auf privaten Grundstücken als auch auf öffentlichen Straßen und Wegen. Lieferung und Aufstellung, wie auch Demontage und Rücktransport erfolgen auf Gefahr des AG, auch wenn der AN oder seine Bevollmächtigten den Transport durchführen. Sollte die Anlieferung zu dem vereinbarten Zeitpunkt aus einem Grund, den der AG zu vertreten hat, unmöglich sein, wird der Vertragsgegenstand gegen Berechnung der entstandenen Kosten und des Nutzungsausfalls wieder mitgenommen. 10.10 Etwaige Aufstellgenehmigungen und Halteverbotszonen (seitens des Ordnungsamtes) müssen durch den AG beantragt und genehmigt werden.
11. Haftung des AG
11.1 Die Gefahr für den Vertragsgegenstand einschließlich der Gefahr des Untergangs durch höhere Gewalt oder durch sonstigen Zufall trägt der Mieter ab dem Zeitpunkt der Abholung oder ab Transport zum Ort. 11.2 Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können nicht gerügt werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. 11.3 Der Mieter haftet für Schäden, die während der Verwendung des Möbelliftes durch ihn oder durch Dritte entstehen. Unabhängig ob mit oder ohne Einverständnis des AN oder dessen Gesandten der Lift bedient wurde. 11.4 Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Vertragsgegenstandes oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, sowie für alle Park- und Verkehrsübertretungen haftet der Vertragspartner für alle anfallenden Kosten wie zum Beispiel die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Vertragsgegenstandes abzüglich des Restwertes, sofern er oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden zu vertreten hat. 11.5 Verstößt der AG gegen die Bestimmungen im Punkt 10 und entstehen dadurch Schäden, so haftet der AG. So haftet er z.B. für Schäden, die dadurch entstehen, weil die Tragfähigkeit des Bodens nicht ausreicht oder Balkongeländer oder andere Haus- und Fassadenelemente dem Gewicht des Vertragsgegenstandes nicht standhalten.
12. Pfändung und Beschlagnahme
Für den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pfändung, Beschlagnahme oder andere Rechte an dem Vertragsgegenstand geltend machen, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten und den Dritten von dem bestehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO. Bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten ist der Vertragspartner für die dem Anbieter daraus entstehenden Schäden ersatzpflichtig.
13. Kündigung
Der über eine bestimmte Bereitstellungszeit abgeschlossene Vertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Der AN kann den Mietvertrag ganz oder teilweise, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn a) der Einsatz von Möbelliften nicht durchgeführt werden kann. Ein Einsatz kann nicht ausgeführt werden bei: nicht ausreichendem Abstand zu Bäumen, Laternen, Vordächern, Leitungen aller Art o. ä. Behinderungen. In jedem Fall muss der Einsatz ohne Gefahr für Personen und Sachen durchgeführt werden können. Ist die Aufstellung des Möbelliftes nur mit Gefahr möglich, kann kein Einsatz des Möbelliftes nicht durchgeführt werden. Es gilt: Auch trotz schriftlicher Auftragsbestätigung durch den AN kann der Einsatz jederzeit (z.B. Gefahr für Personen oder Gegenstände) durch den AN abgebrochen werden. Ein Schadenersatzanspruch oder weitere Verbindlichkeiten entstehen für den AN nicht. Ein Einsatz des Möbelliftes ist bei Windstärke 5 bis 7 nicht mehr möglich. Ein Abbruch der Arbeit des Möbelliftes liegt im Ermessen des Liftführers.; b) der AG trotz Zahlungsaufforderung länger als eine Woche mit dem vereinbarten Entgelt im Rückstand ist; c) der AG Änderungen an dem gestellten Möbellift vornimmt oder vornehmen lässt oder der Möbellift unter erschwerten, nicht vereinbarten Bedingungen nutzen will; d) der AG trotz schriftlicher Abmahnung Verletzungen dieses Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen von Vertragsverletzungen nicht beseitigt; e) Verstöße gegen Nutzungsbedingungen, Bedienungsanweisungen, Weisungen des vom AN gesandten Liftbedieners nicht nachkommt, Aufbau- und Verwendungsanleitung fordert, Wartungs-, Pflege- und Gebrauchshinweise ignoriert; f) wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des AG gestellt wird, oder auf sonstige Weise Zahlungsschwierigkeiten des AG bekannt werden.
14. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des AG richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des AG gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in Punkt 15 (Haftung) dieser AGB.
15. Haftung des AN
15.1 Jegliche Haftung des AN wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. 15.2 Der AN haftet für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. 15.3 Für Angaben des Herstellers des Vertragsgegenstandes über die Eigenschaften der Sache wird durch den Anbieter keine Gewähr übernommen. Aus etwaigen Abweichungen können seitens des Vertragspartners keine Rechte gegenüber dem Anbieter hergeleitet werden. 15.4 Der AN haftet nicht bei Verspätung die durch Stau, Straßensperrungen, Glatteis, aufgrund höherer Gewalt o.ä. 15.5 Der AN haftet nicht für Krankheits- oder Unfallbedingte Ausfälle der Bereitstellungszeit.
16. Datenschutz
Der AN ist im Umgang mit persönlichen Daten an die Datenschutzerklärung gebunden. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter (
Datenschutzerklärung) einsehbar.
Die AGBs werden darauf hingewiesen, dass der AN personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb des Unternehmens des Anbieters und seiner Erfüllungsgehilfen, sowie für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Der AN darf mit den AG auf elektronischem oder anderem Wege zum Zwecke der Vertragsabwicklung kommunizieren.
Eine Kopie des Vertragstextes, welche die Bestelldaten enthält, wird durch den Anbieter gespeichert. Die gespeicherten Informationen können vom Anbieter abgerufen werden. Beim Verdacht einer strafbaren Handlung behält sich der Anbieter vor, die erhobenen Angaben gegenüber den Vertragspartnern, Dritten oder den Ermittlungsbehörden offen zu legen.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 17.2 Erfüllungsort ist der Sitz des AN. 17.3 Ist der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Vertragspartner keinen ständigen Wohnsitz
im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag der Sitz des AN. 17.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 17.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt.
Anbieterinformationen Möbellifter.de Inh.: Roman Hammel Karl-Marx-Str. 11 D-68519 Viernheim Umsatzsteuer – Ident. Nr.: DE 220088330 Tel.: 06204 /9387079 Fax: 06204/98661218 E-Mail: info@moebellifter.de